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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung 

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen und/oder seinen Erfüllungsgehilfen (Assistenten/Mitarbeiter) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.

2. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.

3. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

4. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.

5. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, die schriftlich niedergelegt wurden, gelten diese einzelnen Vereinbarungen an Stelle der in den AGB genannten.

6. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, das mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist, usw.).

 

§ 2 Auftrag

1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den vom Fotografen gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Absatz 1 Ziffer 5 UrhG handelt.

2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl der zuliefernden Bilder wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.

3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

4. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste, z. B. bei Hochzeiten auch tatsächlich fotografiert werden.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang dem Fotografen schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

2. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber auf erstes Anfordern jeweils ein einfaches Nutzungsrecht der Fotos. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage, elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, die Verwendung von Filtern, automatische Bildoptimierung, etc.) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, die dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, die durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

4. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung bzw. Veröffentlichung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

5. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6. Durch die bei Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

8. Wurde die Veröffentlichungsoption gewählt, behält sich der Fotograf als Bildautor das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen und Preisangaben 

1. Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) keine Umsatzsteuer (USt) erhoben.

2. Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen bleiben vorbehalten, ausgenommen davon sind verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.

3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter CDs/DVDs oder anderer Datenträger, Eigentum des Fotografen. Ebenso verbleiben alle Rechte an den Fotos beim Fotografen.

4. Zahlungen sind per Überweisung oder Bar zu leisten. Die Bankdaten sind der Rechnung zu entnehmen. Gegen Ansprüche des Fotografen kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

5. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50 % fällig. Erst mit Eingang der Gebühr beim Fotografen gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

 

§ 5 Einräumung von Veröffentlichungsrechten

1. Durch die Inanspruchnahme der Veröffentlichungsoption willigen die Auftraggeber ein, dass der Fotograf die entstandenen Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen, insbesondere veröffentlichen (z. B. für Ausstellungen, Messen, Homepages, Social Media, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten usw.) darf. Der Fotograf darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Fotografen dient.

2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht Vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Fotografen von der Haftung vollumfänglich freistellen.

3. Der Fotograf wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Fotograf in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.

4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen des Brautpaares publiziert.

5. Der Fotograf verzichtet in seinem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos zur Zweitnutzung.

 

§ 6 Vergütung & Rechnungsstellung

1. Für die Erstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie zuzüglich eventuell anfallende Reisekosten berechnet.

2. Über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Der Fotograf wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.

3. Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten usw.) des Fotografen werden pro Person gesondert berechnet und sind in den Preisen der jeweiligen Pakete und Leistungen nicht enthalten.

4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

 

§ 7 Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang

1. Für Schäden gleich welcher Art haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.

2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

3. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Paketes bzw. der Leistung.

4. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.

5. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, usw.), der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen oder vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierende Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung an die Auftraggeber zurückzuerstatten.

7. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

8. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.

 

§ 8 Rücktritt

1. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu vier Wochen vor dem im Vertrag angegebenen Termin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post beim Fotografen.

2. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail nicht der Schriftform genügt.

3. Bereits angefallene Fahrt- und Übernachtungskosten sind dem Fotografen vollständig zu erstatten.

4. Vereinbarte Termine im Studio sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben. Der Fotograf behält sich das Recht vor, den vollen Auftragswert in Rechnung zu stellen.

§ 9 Exklusivität und Befugnisse

1. Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Der Fotograf ist der einzige professionelle Fotograf, der am Tag der Hochzeit oder Veranstaltung beauftragt ist, diesen fotografisch zu begleiten.

2. Die Auftraggeber haben sicherzustellen, dass auch keine fotografischen Dienstleister von den Gästen oder anderen an der Hochzeit beteiligten Dienstleistern beauftragt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dienstleister, die Fotografie als kostenlose Zusatzleistung (DJ, Videografen usw.), oder Hochzeitsfotografie als künstlerisches Event anbieten. Die Gäste sind herzlich eingeladen, auf der Hochzeit Schnappschüsse als persönliche Erinnerungen aufzunehmen. Die Reportage des Tages sowie die Porträtfotos bleiben aber dem Fotografen vorbehalten.

3. Der Fotograf hat bezüglich Positionierung von Personen, Kamera und Ausrüstung Priorität vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit dem Fotografen abgestimmt werden. Sollte ein weiterer professioneller Fotograf Aufnahmen des Brautpaares und der Gesellschaft anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung des Fotografen und/oder der Auftraggeber nicht einstellen, ist der Fotograf berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen. Die Auftraggeber werden in diesem Fall die jeweils gemäß diesem Vertrag gebuchte Leistung dennoch vollständig bezahlen.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.

4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwaige neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder ersetzen.

 

§ 12 Datenschutz & Datenerhebung 

1. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.

2. Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

3. Der Fotograf verarbeitet Kontakt- sowie Kommunikationsdaten und trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies

– für die Erfüllung vorvertraglicher Pflichten und

– zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,

– zum Zweck der Vertragsdurchführung,

– zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

4. Der Fotograf wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge usw.) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht. Der Fotograf und alle Mitarbeiter von externen Dienstleistern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich und entsprechend der geltenden Datenschutzgesetze zu behandeln.

5. Die personenbezogenen (Foto-)Daten werden spätestens nach 25 Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen, Rechte-Wahrung und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

6. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Die Auftraggeber haben das Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruchsrecht.

 

 

Bei Fragen und Anträgen auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:

Philipp Brüsch Fotografie
Inh.: Philipp Brüsch (B.A.)
Fröschau 2
91077 Neunkirchen am Brand
phil@pbfotografie.de

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